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Die Flüchtlinge und wir

Einige Papiere zur Meinungsbildung

Die folgende Erklärung habe ich nicht selbst verfasst, sie ist aber auch nicht vollständig zitiert. Ich habe sie gekürzt und will die Verantwortung nicht abschieben: So entspricht der Text insgesamt genau meiner Meinung. Die Quellenangabe folgt unten.

ZITAT

Äußerst besorgt beobachten wir die gegenwärtigen Entwicklungen in der Antwort Europas auf die neu ankommenden Flüchtlinge. Gestützt auf […] Reflexion und unter Berücksichtigung der vor fast 20 Jahren auf dem EU-Gipfeltreffen in Tampere 1999 geäußerten Schlussfolgerungen, erklären wir:

  • Es ist unannehmbar, dass die Politik der „Migrationssteuerung“ zu Situationen führt, in denen hohe Verluste von Menschenleben auf dem Weg nach Europa normal geworden sind und in denen Ausbeutung und Gewalt alltäglich sind. Wir brauchen sinnvolle sichere Wege (wie Wiederansiedlung, aus humanitären Gründen erteilte Visa, realistische Arbeitsmigrationspolitik) sowie Suche und Rettung auf dem Weg nach Europa.
  • Wir bekräftigen die Aussagen des Tampere-Gipfels, insbesondere die „unbedingte Achtung des Rechts auf Asyl“ und „die uneingeschränkte und allumfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention“ als Leitlinien für die heutige Asylpolitik. Dies würde den effektiven Zugang zu einem Verfahren für Asylsuchende umfassen, ungeachtet wie oder durch welche Orte sie nach Europa gekommen sind.
  • Der Schutz in der Herkunftsregion und die Verbesserung der Bedingungen in den Herkunftsländern bleiben wichtig, damit die Menschen nicht zur Flucht gezwungen werden. Doch solange es Gründe für eine Migration gibt, sollte Europa, als eine der reichsten und am weitesten entwickelten Regionen der Welt, seine Verpflichtungen in Bezug auf Gastfreundschaft und Schutz wahrnehmen, anstatt Drittländer unter Druck zu setzen, die Migration nach Europa zu stoppen.
  • Bei der Steuerung der Migration und insbesondere bei der Aufnahme der Flüchtlinge sollte Solidarität ein ausschlaggebender Aspekt sein. Solidarität bedeutet, dass die stärkeren Schultern mehr Verantwortung tragen als die schwächeren, aber auch, dass alle ihr Möglichstes beitragen.
  • Wir distanzieren uns vom Begriff, dass die Aufnahme von neu ankommenden Asylsuchenden zu Lasten derjenigen stattfindet, die bereits in Europa leben. Die Politik sollte sich mit den besonderen Bedürfnissen von neu ankommenden Menschen in Europa befassen und sie ermutigen, ihr Potenzial auszuschöpfen, um einen Beitrag zu leisten. Gleichzeitig müssen aber auch die Traditionen und Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner anerkannt werden.
  • Diskussionen über Migration und Flüchtlinge sollten sich durch Würde, Respekt und, wenn möglich, durch Mitgefühl auszeichnen. Die Verbreitung von unrichtigen, undurchsichtigen und trennenden Erklärungen macht die Herausforderung des Zusammenlebens nur noch schwieriger.
  • Wo Menschen aus unterschiedlichen ethnischen und religiösen Hintergründen zusammenleben, entstehen unausweichlich Konflikte, insbesondere unter sich rasch verändernden Bedingungen. Gemeinsam in Vielfalt leben kann sowohl bereichernd als auch herausfordernd sein. Wir fordern einen Geist der Toleranz und des guten Willens und eine Verpflichtung zu einem konstruktiven Engagement.

Wir verpflichten uns dazu, uns noch entschiedener zu äußern und uns einzusetzen, für unsere Vision einer inklusiven und partizipatorischen Gesellschaft – für neu ankommende Personen und für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Quelle* Weihnachtsbotschaft der Organisation Ernster Humanisten OEH / Auf deren Website ist der Text ohne Kürzungen nachzulesen. Oder auch HIER.

Dank für den Hinweis und die Kürzungsidee an JMR.

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(ZUSATZ JR:)

*Die obige Quellenangabe ist die einzige im ganzen Blog, die ich gefälscht habe, – um beim Aufruf des Links eine Überraschung zu provozieren: Dass es ausgerechnet diese Organisation ist, die endlich eine Entwicklung aufgreift oder sogar vorantreibt, die eigentlich ihrem Wesen entspricht! Während (ich hoffe und glaube: nicht – weil) die Mitgliederzahlen seit Jahren dramatisch schwinden, begegnet sie der Welt mit praktischen Impulsen, die auf der einzigen moralisch vertretbaren Seite beruhen und von einzelnen immer schon ohne opportunistische Rücksichten vertreten wurden. Geschickterweise gehen sie nicht einfach direkt von diesen Impulsen aus in die Realität, sondern auf dem Umweg über die greifbaren politischen Ansätze.

(Sicherheitshalber noch dies: Es gibt keine Organisation Ernster Humanisten OEH!)

Da zu Anfang des Textes  auf das EU-Gipfeltreffen in Tampere 1999 hingewiesen wurde, füge ich als Ergänzung die einschlägigen Passagen aus der Tagung TAMPERE EUROPÄISCHER RAT 15. UND 16. OKTOBER 1999 bei, die unter dem Titel SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES zu finden sind, und zwar: HIER.

A. EINE GEMEINSAME ASYL- UND MIGRATIONSPOLITIK DER EU

10. Die gesonderten, aber eng miteinander verbundenen Bereiche Asyl und Migration machen die Entwicklung einer gemeinsamen Politik der EU erforderlich, die folgende Elemente einbezieht.

I. Partnerschaft mit Herkunftsländern

11. Die Europäische Union benötigt ein umfassendes Migrationskonzept, in dem die Fragen behandelt werden, die sich in bezug auf Politik, Menschenrechte und Entwicklung in den Herkunfts- und Transitländern und -regionen stellen. Zu den Erfordernissen gehören die Bekämpfung der Armut, die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Beschäftigungsmöglichkeiten, die Verhütung von Konflikten und die Festigung demokratischer Staaten sowie die Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte der Minderheiten, Frauen und Kinder. Zu diesem Zweck werden die Union wie auch die Mitgliedstaaten ersucht, im Rahmen der Befugnisse, die ihnen die Verträge verleihen, zu einer größeren Kohärenz der Innen- und Außenpolitik der Union beizutragen. Ein partnerschaftliches Verhältnis zu den betroffenen Drittstaaten wird für den Erfolg einer solchen Politik ebenfalls von entscheidender Bedeutung sein, damit eine gemeinsame Entwicklung gefördert werden kann.

12. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat den Bericht der vom Rat eingesetzten Hochrangigen Gruppe „Asyl und Migration“ und stimmt der Verlängerung des Mandats dieser Gruppe und der Ausarbeitung weiterer Aktionspläne zu. Er erachtet die ersten Aktionspläne, die von dieser Gruppe ausgearbeitet und vom Rat gebilligt wurden, als einen nützlichen Beitrag und ersucht den Rat und die Kommission, dem Europäischen Rat im Dezember 2000 über die Umsetzung dieser Pläne zu berichten.

II. Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem

13. Der Europäische Rat bekräftigt die Bedeutung, die die Union und die Mitgliedstaaten der unbedingten Achtung des Rechts auf Asyl beimessen. Er ist übereingekommen, auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem hinzuwirken, das sich auf die uneingeschränkte und allumfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention stützt, wodurch sichergestellt wird, daß niemend dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist, d.h. der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt bleibt.

14. Auf kurze Sicht sollte dieses System folgendes implizieren: eine klare und praktikable Formel für die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staates, gemeinsame Standards für ein gerechtes und wirksames Asylverfahren, gemeinsame Mindestbedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern und die Annäherung der Bestimmungen über die Zuerkennung und die Merkmale der Flüchtlingseigenschaft. Hinzukommen sollten ferner Vorschriften über die Formen des subsidiären Schutzes, die einer Person, die eines solchen Schutzes bedarf, einen angemessenen Status verleihen. Der Rat wird dringend ersucht, auf Vorschlag der Kommission und nach Maßgabe der im Vertrag von Amsterdam und im Wiener Aktionsplan gesetzten Fristen zu diesem Zweck die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, das UNHCR und andere internationale Organisationen zu konsultieren.

15. Auf längere Sicht sollten die Regeln der Gemeinschaft zu einem gemeinsamen Asylverfahren und einen unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl gewährt wird, führen. Die Kommission wird ersucht, binnen eines Jahres eine diesbezügliche Mitteilung auszuarbeiten.

16. Der Europäische Rat fordert den Rat dringend auf, sich verstärkt darum zu bemühen, in der Frage des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene auf der Grundlage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten Einvernehmen zu erzielen. Der Europäische Rat ist der Ansicht, daß geprüft werden sollte, ob nicht bei einem massiven Zustrom von Flüchtlingen zwecks vorübergehender Schutzgewährung irgendeine Form von Finanzreserve bereitgestellt werden könnte. Die Kommission wird ersucht, die entsprechenden Möglichkeiten zu sondieren.

17. Der Europäische Rat fordert den Rat dringend auf, seine Arbeiten über das System zur Identifizierung von Asylbewerbern (Eurodac) unverzüglich zu Ende zu führen.

III. Gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen

18. Die Europäische Union muß eine gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen sicherstellen, die sich im Hoheitsgebiet ihrer Mitgliedstaaten rechtmäßig aufhalten. Eine energischere Integrationspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ihnen vergleichbare Rechte und Pflichten wie EU-Bürgern zuzuerkennen. Zu den Zielen sollte auch die Förderung der Nichtdiskriminierung im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gehören.

19. Ausgehend von der Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan gegen Rassismus fordert der Europäische Rat, daß die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verstärkt wird. Die Mitgliedstaaten werden auf die besten Praktiken und Erfahrungen zurückgreifen. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und dem Europarat wird weiter verstärkt. Darüber hinaus wird die Kommission ersucht, so bald wie möglich Vorschläge zur Durchführung des Artikels 13 des EG-Vertrags betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzulegen. Für die Bekämpfung von Diskriminierungen im allgemeineren Sinne werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einzelstaatliche Programme auszuarbeiten.

20. Der Europäische Rat erkennt an, daß eine Annäherung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen innerhalb der Union sowie der Lage in den Herkunftsländern erforderlich ist. Er bittet daher den Rat um rasche Beschlüsse anhand von Vorschlägen der Kommission. Diese Beschlüsse sollten nicht nur der Aufnahmekapazität jedes Mitgliedstaats, sondern auch seiner historischen und kulturellen Bande mit den Herkunftsländern Rechnung tragen.

21. Die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen sollte der Rechtsstellung der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten angenähert werden. Einer Person, die sich während eines noch zu bestimmenden Zeitraums in einem Mitgliedstaat rechtmäßig aufgehalten hat und einen langfristigen Aufenthaltstitel besitzt, sollte in diesem Mitgliedstaat eine Reihe einheitlicher Rechte gewährt werden, die sich so nahe wie möglich an diejenigen der EU-Bürger anlehnen; z.B. das Recht auf Wohnsitznahme, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ausübung einer nichtselbständigen oder selbständigen Arbeit sowie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gegenüber den Bürgern des Wohnsitzstaates. Der Europäische Rat billigt das Ziel, daß Drittstaatsangehörigen, die auf Dauer rechtmäßig ansässig sind, die Möglichkeit geboten wird, die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats zu erwerben, in dem sie ansässig sind.

IV. Steuerung der Migrationsströme

22. Der Europäische Rat weist darauf hin, daß die Migrationsströme in sämtlichen Phasen effizienter gesteuert werden müssen. Er fordert die Durchführung – in enger Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern – von Informationskampagnen über die tatsächlichen Möglichkeiten der legalen Einwanderung sowie die Prävention aller Arten des Schlepperunwesens. Außerdem sollte eine gemeinsame aktive Politik im Bereich Visa und gefälschte Dokumente weiter entwickelt werden, einschließlich einer engeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Konsulaten in Drittländern sowie bei Bedarf der Einrichtung von gemeinsamen EU-Visumstellen.

23. Der Europäische Rat ist entschlossen, die illegale Einwanderung an ihrer Wurzel zu bekämpfen, insbesondere durch Maßnahmen gegen diejenigen, die Zuwanderer einschleusen oder wirtschaftlich ausbeuten. Er drängt auf die Annahme von Rechtsvorschriften, die strenge Sanktionen zur Ahndung dieses schweren Verbrechens vorsehen. Der Rat wird ersucht, auf Vorschlag der Kommission bis Ende 2000 entsprechende Rechtsvorschriften zu verabschieden. Die Mitgliedstaaten sollten zusammen mit Europol ihre Bemühungen auf die Aufdeckung und Zerschlagung der beteiligten kriminellen Netze ausrichten. Die Rechte der Opfer derartiger Aktivitäten müssen gewahrt bleiben, wobei insbesondere die Probleme von Frauen und Kindern zu berücksichtigen sind.

[ Die hier weggelassenen Punkte 24. – 27. sind im originalen Text nachzulesen.]

Quelle: Hier (Text Europäischer Rat Tampere 1999)

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Ein paar private Wünsche (JR):

In begrüßenswerten Aktionen zur Überwindung der Missverständnisse zwischen alteingesessenen Bürgern unseres Landes und zugewanderten Menschen werden immer wieder die drei Religionsgemeinschaften der Christen,  Juden und Muslime genannt, als sei damit ein Ganzes erfasst, die Andeutung eines möglichen gemeinsamen Daches. Ich sehe darin ein stark exkludierendes Moment, nicht so sehr, weil Hindus und Buddhisten u.a. fehlen, sondern auch eine zahlenmäßig sehr bedeutsame Gruppe deutscher (und zugewanderter) Bürger, die sich nicht als Christen sehen und die sich keineswegs korrekt angesprochen fühlen, wenn etwa zu einer Musik „für Gläubige und Andersgläubige“ eingeladen wird. Auch wenn sie nicht an den Gott der drei genannten Religionen glauben, muss man damit rechen, dass sie nicht als „Andersgläubige“ und noch weniger als „Ungläubige“ bezeichnet werden wollen. Abgesehen davon, dass dies von echten „Gläubigen“ als erlaubte Diskriminierung der Anderen verstanden werden kann. Diese selbst verstehen sich vielleicht in erster Linie als Humanisten, Philosophen, Wissenschaftler, Agnostiker, Mystiker, – sie sollten es nicht einmal formulieren müssen. Menschen, die die sogenannten „letzten Fragen“ einfach offen lassen wollen, ohne deswegen mit irgendeinem Etikett einverstanden zu sein.

Es geht auch nicht um Mehrheiten oder Minderheiten, aber auch die könnte man emotionslos zur Kenntnis nehmen: über die Gültigkeit von Musikrichtungen wird ja ebenfalls nicht abgestimmt.

Es gibt etwa 4 Millionen Muslime in Deutschland (etwa 5 Prozent), 100.000 Hindus (0,1 Prozent), aber rund 25 Millionen Bundesbürger sind konfessionslos.

Verbindlich ist in jedem Fall das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Anlass zur Sorge? Ratespiel: Welche Religionen oder Weltanschauungen stecken hinter den Farben? (Auflösung folgt.)

Die Auflösung (im Uhrzeigersinn): 26: Evangelische Kirche, 28: Katholische Kirche, 37: Konfessionsfreie / ohne Religionszugehörigkeit, 2: Orthodoxe Kirche, 1: Sonstige Religionszugehörige, 5: Konfessionsgebundene Muslime, 1: Sonstige christliche Gemeinschaften.

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70 Jahre Menschenrechte – Info hier

Ich bin glücklich, dass ich fürs Wochenende noch die Süddeutsche gekauft habe, schon wegen des Leitartikels von Heribert Prantl. Titel: Exodus

Zitat (Text Prantl)

Der sogenannte Rechtspopulismus, eine verharmlosende und daher falsche Bezeichnung für eine gefährliche Sache, ist eine Entbürgungs- und Entrechtungsbewegung. Die Welt erlebt einen Exodus der Menschlichkeit.

Am global greifbarsten ist das bei den Problemen der Migration. Die maßlose Kritik am Migrationspakt, der nun zum Jubiläum der Menschenrechte in Marrakesch unterschrieben werden soll, zeigt das deutlich. Der Pakt sagt im Kern, dass Menschen auch dann Menschen sind und bleiben, wenn sie Flüchtlinge, Migranten, Aus- und Einwanderer sind. Er besagt, dass es gut wäre, die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern so zu verbessern, dass Menschen nicht mehr fliehen müssen. Und er besagt, dass die Völkergemeinschaft es den Umherirrenden schuldig ist, sie nicht als Feinde zu behandeln. Es zeugt von der Krise der Menschenrechte, dass die Völkergemeinschaft sich, anders als vor 70 Jahren, darauf nicht mehr einstimmig einigen kann – weil sie sich immer weniger als Gemeinschaft versteht.

Man wird das 21. Jahrhundert einmal daran messen, wie es mit den Flüchtlingen umgegangen ist. Man wird es daran messen, welche Anstrengungen unternommen wurden, um entheimateten Menschen wieder eine Heimat zu geben. Man wird es daran messen, wie es mit den Menschenrechten umgegangen ist.

JR: Glücklicherweise kann man den vollständigen Kommentar online aufrufen: HIER !

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ZITAT

[Es geht darumzu erkennen,] dass die europäische Debatte um Zuwanderung alles andere als eine eindeutige Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse ist. Es wäre falsch, alle Zuwanderungsgegner pauschal als „Nazis“ zu verunglimpfen, so wie es falsch wäre, allen Zuwanderungsbefürwortern vorzuwerfen, sie würden „kulturellen Selbstmord“ begehen. Deshalb sollte die Zuwanderungsdebatte nicht als kompromissloser Kampf um irgendeinen nicht verhandelbaren moralischen Imperativ geführt werden. Es handelt sich vielmehr um eine Diskussion zwischen zwei legitimen politischen Positionen, die durch gängige demokratische Verfahren entschieden werden sollte.

Gegenwärtig ist alles andere als klar, ob Europa einen Mittelweg findet, der es in die Lage versetzen würde, seine Tore für Fremde offenzuhalten, ohne durch Menschen destabilisiert zu werden, die seine Werte nicht teilen. Wenn es Europa gelingt, einen solchen Weg zu finden, ließe sich seine Formel vielleicht auch auf globaler Ebene anwenden. Wenn das europäische Projekt aber scheitert, wäre das ein Hinweis darauf, dass der Glaube an die liberalen Werte der Freiheit und der Toleranz nicht ausreicht, um die kulturellen Konflikte auf dieser Welt zu lösen und die Menschheit angesichts von Atomkrieg, ökologischem Kollaps und technologischer Disruption zu einen. Wenn sich Griechen und Deutsche nicht auf eine gemeinsame Bestimmung verständigen können und wenn 500 Millionen wohlhabende Europäer nicht ein paar Millionen arme Flüchtlinge aufnehmen können, welche Chancen haben die Menschen dann, die weitaus tieferen Konflikte zu überwinden, die unsere globale Zivilisation plagen?

Quelle Youval Noah Harari: 21 Lektionen für das 21. Jahrhundert / Verlag C.H.Beck München 2018 (Zitat Seite 211f)