Gestern bei der Lektüre der Süddeutschen Zeitung hatte ich ein seltsames Déjà-vu, als ich auf die immer gern gelesene Sprachglosse von Hermann Unterstöger stieß, der sich oft durch Leserbriefen anregen lässt. Ich dachte nicht ohne Stolz: etwas ganz Ähnliches habe ich vor langer Zeit mal geschrieben, bezog mich allerdings auf einen viel früheren Artikel, Monate zurück, bevor mir noch sämtliche Inhalte durch den Absturz des WordPress-Programms verlorengegangen und auf einem Wörter-Buchstaben-Heuhaufen gelandet waren, aus dem ich nichts mehr rekonstruieren konnte, – so dass ich am 11.11.2014 wieder bei Punkt Null neubeginnen musste. Wie man sieht: noch war ich voller Hoffnung unterwegs, noch glaubte ich, die alten Artikel könnten einmal wieder verfügbar sein:
„wieder verfügbar“???? Mitnichten!
Sehen Sie den Artikel vom 13. Dezember 2014 mit Bezug auf einen weit früher geschriebenen:
Ob mich diese Tatsache berechtigt, einen halben Artikel aus der Süddeutschen wortwörtlich wiederzugeben? Ich hoffe, ich entgehe als nützlicher, keineswegs eigennütziger Blogger der strafrechtlichen Verfolgung??? Am Pfingstsonntag frühmorgens um 4.30 Uhr, wo man sowieso nicht ungestraft ruhelos unterwegs ist…